
Voraussetzungen für die Schulhund- und Kitahundausbildung
Nicht jeder Hund ist für den Einsatz im schulischen oder frühpädagogischen Kontext geeignet.
Das Wohl des Hundes steht stets im Mittelpunkt.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgt kein Eignungs- oder Wesenstest, da am Ende des Orientierungsseminares eine faire Einschatzung des Mensch-Hund-Teams erfolgt. Grundlegend ist die Teilnahme nur mit dem eigenen Hund möglich, da der spätere Einsatz auch nur in diesem Team erfolgt.
Voraussetzungen für den Menschen:
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine begonnen oder abgeschlossene pädagogische Grundausbildung (Lehramt Erzieher, Sozialpädagogik) oder die enge Zusammenarbeit mit einem Pädagogen.
Ausnahmefälle sind nach Ermessen des Teams möglich.
Unser Ziel ist es, neben allen theoretischen und praktischen Grundlagen, dem Mensch zu vermitteln, dass nur ein liebevoller und fairer Umgang mit dem Hund zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund führen kann. Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung, dass der Mensch bereit ist, sich auf einen positiven und freundlichen Umgang mit seinem Hund einzulassen.
Zusammengefasst ergeben sich für den Menschen folgende Voraussetzungen:
- pädagogische oder erzieherische Tätigkeit (z. B. Lehrkraft, Erzieherin, pädagogische Fachkraft)
- Bereitschaft zur Selbstreflexion und Weiterbildung
- Offenheit für Teamarbeit mit Hund und Fachkräften
- Zeitliche Möglichkeit zur Teilnahme an allen Modulen
- Zustimmung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung
Voraussetzungen Hund
Die Auswahl eines Schulhundes wird anhand seiner Eignung getroffen wodurch die Rasse bis zu einem gewissen Maß nicht ausschlaggebend ist. Eine grundsätzliche wohlwollende und offene Haltung gegenüber Menschen sowie eine allgemeine soziale Verträglichkeit sollten gegeben sein.
Allgemein werden folgende Kriterien für die Eignung zum Schulhund als wichtig angesehen:
- ruhiges, ausgeglichenes, Wesen
- gut sozialisiert und nicht ängstlich
- keine Aggressivität (Menschen sowie Tieren gegenüber)
- verträglich mit Kindern
- Grundgehorsam, Orientierung am Menschen
- Belastbar gegenüber Stress & Lautstärke
Zudem sollten die Hunde als Familienmitglied art- sowie tierschutzgerecht im Haushalt leben und eine regelmäßige Gesundheitskontrolle erhalten. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss abgeschlossen und nachgewiesen werden.
Ein Hundeführerschein, oder BGH wird wohlwollend zur Kenntnis genommen ,sind aber keine Aufnahmebedingung.
Der Hund muss ein gut sitzendes Brustgeschirr oder Halsband tragen.
Es gibt keine Rassebeschränkung – ausgenommen sind jedoch Listenhunde.
Der Hund sollte zu Beginn der Ausbildung mindestens 1 Jahr alt sein. Während der Seminarsituationen befinden sich weitere Hunde im Raum, daher sollte der Hund mit der Anwesenheit der Artgenossen zurechtkommen.
Ein direkter Hund-Hund Kontakt erfolgt nicht.
Schule
Für eine Schulleitung in Hessen ist der Einsatz eines Schulhundes mit der Erstellung eines individuellen Schulhundkonzeptes verbunden, das die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Tierschutz berücksichtigt. Eine regelmäβige tierärztliche Versorgung und eine fundierte Ausbildung des Hund-Mensch-Teams sind unerlässlich.
Der Einsatz eines Schul- oder Kitahundes kann nur gelingen, wenn auch die Einrichtung entsprechende Rahmenbedingungen schafft:
- Zustimmung der Schulleitung / Einrichtungsleitung
- Information und Einbindung von Kollegium, Eltern und Kindern
- geeignete Rückzugs- und Ruhebereiche für den Hund
- Berücksichtigung von Hygiene- und Sicherheitsaspekten
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Reflexion
Die endgültige Eignung von Mensch und Hund wird im Rahmen eines Orientierungsseminars gemeinsam geprüft.
Ein separater Eignungstest ist nicht Voraussetzung – die Einschätzung erfolgt im gemeinsamen Seminar.