Ein Schulhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der gemeinsam mit einer pädagogischen Fachkraft im schulischen oder frühpädagogischen Kontext eingesetzt wird.
Der Hund unterstützt den pädagogischen Alltag, fördert soziale Kompetenzen und trägt zu einem positiven Lernklima bei.
Nein. Nicht jeder Hund ist für den Einsatz im pädagogischen Kontext geeignet.
Entscheidend sind unter anderem Wesen, Belastbarkeit, Sozialverträglichkeit sowie die Bereitschaft des Hundes, freiwillig und stressarm zu arbeiten.
Die Eignung wird im Rahmen der Ausbildung sorgfältig und realistisch eingeschätzt.
Nein. Ihr Hund muss nicht „perfekt“ sein.
Eine solide Basis im Grundgehorsam ist jedoch wichtig. Die Ausbildung baut darauf auf und entwickelt Hund und Mensch gemeinsam weiter.
Es findet kein formeller Wesenstest vor Beginn der Ausbildung statt.
Die Einschätzung des Mensch-Hund-Teams erfolgt im Rahmen eines Orientierungsseminars und während der Ausbildung.
Die Dauer der Ausbildung hängt vom individuellen Mensch-Hund-Team sowie vom jeweiligen Ausbildungsmodell ab.
Genaue Informationen zu Ablauf, Umfang und Zeitplan finden Sie auf der Seite Ausbildung.
Ja. Die Ausbildung richtet sich sowohl an Schulhunde als auch an Kitahunde.
Die Besonderheiten des frühpädagogischen Bereichs werden dabei gesondert berücksichtigt.
Die Kosten für die Schulhund- oder Kitahundausbildung richten sich nach Umfang, Dauer und dem individuellen Ausbildungsmodell.
Eine detaillierte Übersicht zu Terminen und Kosten finden Sie auf der Seite Ausbildung.
Bei Fragen zu den einzelnen Modulen oder zur passenden Ausbildungsform beraten wir Sie gerne persönlich.
Voraussetzung ist eine pädagogische Grundqualifikation oder die enge Zusammenarbeit mit einer pädagogischen Fachkraft.
Darüber hinaus sind Offenheit, Reflexionsbereitschaft und die Bereitschaft zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Hund wichtig.
Der Einsatz von Schul- und Kitahunden unterliegt verschiedenen rechtlichen Vorgaben, unter anderem aus dem Schulrecht, dem Tierschutzgesetz, dem Infektionsschutzgesetz sowie dem Haftungs- und Versicherungsrecht.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Recht & Sicherheit sowie im dort verlinkten PDF.
Das Wohl des Hundes steht immer an erster Stelle.
Sollte sich im Verlauf der Ausbildung zeigen, dass ein Hund für den Einsatz ungeeignet ist, wird dies offen und verantwortungsvoll thematisiert. Ein Abbruch oder eine Anpassung des Einsatzes ist jederzeit möglich.
Der Hund arbeitet freiwillig, mit begrenzten Einsatzzeiten und ausreichenden Ruhephasen.
Stresssignale werden ernst genommen, und der Einsatz kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden.
Unsere Hundeschule nach §11 Tierschutzgesetz zertifiziert.
Bei weiteren Fragen oder Interesse an der Ausbildung nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Website.
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.